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Ratgeber Darlehen

Kaufnebenkosten in Österreich

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, zahlt zum Kaufpreis rund zehn Prozent Nebenkosten. Hier steht, woraus sie bestehen, mit welchen Sätzen du rechnen kannst und warum die Bank genau hinsieht.

Stand September 2026, 4 Minuten Lesezeit

Die Posten im Überblick

Die Nebenkosten setzen sich aus Steuern, Gebühren und Honoraren zusammen. Manche fallen immer an, andere nur mit Kredit oder mit Makler.

PostenSatzFällt an
Grunderwerbsteuer3,5 % vom Kaufpreisimmer
Eintragung ins Grundbuch (Eigentum)1,1 % vom Kaufpreisimmer
Eintragung des Pfandrechts1,2 % vom Pfandbetragmit Kredit
Maklerprovisionbis zu 3 % zzgl. 20 % UStmit Makler
Vertragserrichtung und Treuhandmeist 1 bis 2 % zzgl. UStimmer

Ein Beispiel mit 350.000 Euro

Angenommen, du kaufst eine Wohnung um 350.000 Euro über einen Makler, bringst 80.000 Euro Eigenmittel mit und rechnest die Vertragserrichtung mit 1,5 % zuzüglich Umsatzsteuer. Dann ergibt sich:

Grunderwerbsteuer
12.250 €
Eintragung Eigentum
3.850 €
Eintragung Pfandrecht
3.704 €
Maklerprovision
12.600 €
Vertrag und Treuhand
6.300 €
Nebenkosten gesamt
38.704 €

Das sind rund 11 % des Kaufpreises. Der Kredit liegt in diesem Beispiel bei 308.704 Euro, weil die Nebenkosten ebenfalls bezahlt werden müssen. Das Pfandrecht ist hier vereinfacht auf den Kreditbetrag gerechnet.

Warum die Bank auf die Eigenmittel schaut

Nebenkosten schaffen keinen Wert, den die Bank als Sicherheit anrechnen kann. Viele Banken erwarten deshalb, dass zumindest die Nebenkosten aus Eigenmitteln kommen. Wie viel darüber hinaus nötig ist, hängt von Einkommen, Objekt und Bank ab.

Wo sich etwas bewegen lässt

  • Makler: Kaufst du direkt vom Eigentümer oder Bauträger, entfällt die Provision oft ganz.
  • Vertragserrichtung: Die Honorare von Notaren und Anwälten unterscheiden sich. Frag vorher nach einer Pauschale.
  • Pfandrecht: Die Gebühr richtet sich nach dem eingetragenen Pfandbetrag, der oft über dem Kreditbetrag liegt. Die Höhe lässt sich mit der Bank besprechen.
  • Förderungen und Befreiungen: Sie ändern sich regelmäßig und sind je Bundesland verschieden. Den aktuellen Stand prüfen wir im Gespräch.

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Sätze und Regeln können sich ändern, wir prüfen im Gespräch den aktuellen Stand.

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